Notar
  Aufgaben
  Tätigkeit
—   Kosten
  Lars Bjarne Buwitt

 

Notar

— Kosten und Gebühren

Lars Bjarne Buwitt

Rechtsanwalt und Notar

 

Kontakt

notar@buwitt.de

 

Telefon 040 - 30 98 99 98 0
Telefax 040 - 30 98 99 98 9

 

Die Kosten der Notare (Gebühren und Auslagen) sind gesetzlich festgeschrieben. Das Gerichts- und Notarkostengesetz stellt ein besonders soziales Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht. Der Notar führt sogar Amtstätigkeiten durch, ohne dass ihm eine kostendeckende Gebühr zufließt. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts. Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben - nicht mehr und nicht weniger.

 

Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts. Für jedes Geschäft sieht das bundesweit einheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz einen bestimmten Gebührensatz vor. Ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz errechnet sich die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung. Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die umfassende Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung im engeren Sinne.